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Abschaffung des Eigenmietwerts – Abzüge für Denkmalschutz bleiben

03. Januar 2025 - Martin Breitenstein - Vorstandsmitglied DAH

Nach vielen Schlaufen haben die eidgenössischen Räte die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Dezembersession 2024 doch noch beschlossen. Damit entfällt die Einkommenssteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum. Vielen Hauseigentümern erscheint der Eigenmietwert als Besteuerung eines bloss fiktiven Einkommens und daher ungerecht. Mit dem Eigenmietwert fallen indessen im Gegenzug die Abzüge für Schuldzinsen und Gebäudeunterhalt. 

Gerade für die Eigentümer historischer Wohnbauten können die Unterhaltskosten und ihre steuerliche Behandlung von erheblicher Bedeutung sein. Für DAH-Mitglieder dürfte die Abschaffung des Eigenmietwerts also nicht von vornherein ein reiner Segen sein. Immerhin hat die bisherige Denkmalschutzklausel die Steuerreform überlebt. Diese Klausel besagt, dass die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten abziehbar sind, die der Steuerpflichtige aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin vorgenommen hat. In der Praxis werden bei unseren alten Häusern kaum alle bisherigen Unterhaltskosten schlank als denkmalpflegerische Arbeiten durchgehen. Diskussionen mit dem Steuer-Kommissär sind zu erwarten. 

Zunächst muss die Abschaffung des Eigenmietwerts die Volksabstimmung überstehen (für die neu geschaffene Objektsteuer auf Zweitwohnungen braucht es gar eine Verfassungsänderung). Mieterverband, Linke, Gebäudebranche wollen den Eigenmietwert beibehalten. Und die Finanzindustrie wird sich auch nicht vorne bei den Bürgerlichen einordnen, die für die Abschaffung kämpfen.